Die R i s i k e n bei der Beschaffung einer
neuen Telefonanlage und Erweiterungen, Voice (Sprache) u. Non-Voice (nichtsprachlich),
als Investitionsgut und nicht als Gebrauchsgut bzw. Gebrauchsgegenstand
Ein Beitrag von Bernd Kersten, Inh. des Telecom. Analyse-Centrum
in 79249 Merzhausen, Consulter u. unabhängiger Sachverständiger
für Telekommunikation u. EDV-Applikationen
Durch den Wegfall des Telekommunikations-Monopols ergeben sich vielfältige
Veränderungen. Diese stellen n e u e Herausforderungen
für die Entscheider dar.
Telefonsysteme (Voice) und EDV-Applikationen (Non-Voice) werden immer mehr
integraler Bestandteil von Infrastrukturen. Voice und Non-Voice Anforderungen
bedürfen präziser Planung, schlüssiger Strategien, abgestimmter
Organisation u. Koordination.
Kürzere Innovationszyklen, der rasante Preisverfall und ständig
neue Technologien verunsichern die Verantwortlichen bei Ihren, oftmals „einsamen“
Entscheidungen. Aus diesen Gründen werden die Entscheidungen allzu
gerne in kaufmännischen Bereichen gesucht und auch getroffen. Das „Spielen
auf dem Preisklavier“ fällt leichter, als exakte Entscheidungsgrundlagen
herbeizuführen.
Dabei hilft nicht, dass einzelne Abteilungen ihre Anforderungen definieren
oder die bloße Arbeitsplatzbeschreibung erstellt wird. Es ist auch
nicht hilfreich, die Herbeiführung der Entscheidung auf möglichst
viele Schultern zu verteilen, sondern vielmehr (u. a.) der Einkauf von kompetenten
Fachwissen.
Wer glaubt, dass er auf Grund der Tatsache, dass er einen Telefonapparat
sicher bedienen kann und/oder gute PC-Kenntnisse besitzt, alleine deswegen
als Fachmann gilt, der irrt nicht nur meistens, sondern geht durch seine
pure Selbstüberschätzung ein hohes Risiko ein.
Mit anderen Worten: Viele Autofahrer mit ausgezeichneten Kfz-technischen
Kenntnissen und guten Fahrerqualitäten sind dadurch nicht automatisch
Kfz-Ingenieure. Hinweis: Entscheidungen im Kfz-Bereich betreffen das Gebrauchsgut
Auto und nicht das Investitionsgut Telefonanlage (AfA 10 Jahre) und sind
somit weniger problematisch.
Die Hersteller von TK-Systemen bieten oftmals unter diesen Gesichtspunkten
gerne einen fünf Jahres-Mietvertrag an, welcher den Eindruck erwecken
soll, jederzeit problemlos auf zukünftige Anforderungen hin geändert
werden zu können. Wer aber einmal die leidvolle Erfahrung machen musste,
sich aus der Umklammerung der Vertragserfüllungs- und Abfindungsklausel
der AGB’s lösen zu wollen, wird dies „zähneknirschend“ bestätigen,
denn der gewünschte Wettbewerb konnte dann nicht mehr stattfinden.
Auch die Tatsache, sich mit einem namhaften Hersteller zu „verheiraten“,
um somit sicher zu stellen, jederzeit technisch Schritt halten zu können,
wird spätestens dann über „Scheidung“ nachdenken, wenn eine dringend
nötige Erweiterung, Applikation, Innovation, etc. übermäßig
teuer kommt. Auch dann, wenn die Investitionskosten den erhofften Nutzen
nicht entsprechen. Oder was passiert eigentlich, wenn die Telefonanlage überhaupt
nicht in den gewünschten Zustand (Versions-Hübe usw.) versetzt
werden kann?
Der Vertragspartner, welcher vorher das Lied der „Global Player“ sang und
aufkeimende Fragen hinsichtlich der Kompatibilität mit „null Problem“
beantwortete, um ja nur den Auftrag zu erhalten, wird sehr schnell auf den
Vertrag pochen (müssen). Telefonanlagen sind nun mal proprietäre
Systeme und gelten daher im Zusammenhang des Investitionsschutzes als äußerst
problematisch.
Welche Anforderungen moderner und zukunftssicherer Kommunikation sind für
Unternehmen wichtig und welche Ziele können in den einzelnen Teilbereichen
abgeleitet werden, um somit eine Konzeption entwickeln zu können?
Hier nur e i n i g e Beispiele bzw. Stichpunkte:
· Umfassende Analyse des Ist-Zustandes
· Bedarfsanalyse (intensive Kommunikation
mit den einzelnen Abteilungen)
· Strategieanalyse (intensive Kommunikation
mit den Geschäftsleitung welche nicht nur für das
operative, sondern auch für das strategische
Geschäft verantwortlich zeichnet und - falls erforderlich-
mit den Abteilungsleitern)
· Berücksichtigen von Optionen z.
B.: Voice over IP-Fähigkeit (End to End und nicht End- to Cluster
bzw. Cluster- to End-tunneling, sondern mit Quality
of Service End to End), Virtuelle oder
physikalische Vernetzung von Niederlassungen oder
systemfremden TK-Anlagen (weil z.B. eine
strategische Allianz mit einer anderen Firma nötig
wird), Computer Telephony Integration (CTI),
Unified Messaging, Datenbankanbindung via CSTA,
Interaktive Voice Response, Telearbeitsplätze,
Call-Center, CRM usw.
· Sicherheitsaspekte und Realisation
· Migrationsfähigkeiten überprüfen
· Bedarfsgerechte Ausschreibung einschl.
der evtl. Optionen
· Verhandeln mit profunden Wettbewerberkenntnissen
· Interpretation von technischen Details
· Prüfen, werten, ergänzen der
Verträge
· Terminüberwachung
· Schulungsmaßnahmen (Akzeptanzerhöhung)
· Abnahnahme mit Prüfbericht
· Rechnungskontrolle
Fazit:
Oftmals sind die Einkaufs- u./o. Organisationsabteilungen schlichtweg überfordert
diese komplexen Themen professionell anzugehen und wer diese Beschaffungsmaßnahmen
zu einseitig über den Preis angeht, läuft Gefahr, im Endeffekt
sehr viel Geld zu bezahlen!
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